VERPURA Vertragsbedingungen

Gegenstand des Vertrages und Vertragsschluss

Der Auftragnehmer (VERPURA GmbH), im Folgenden als AN bezeichnet, hat für klein- und mittelständische Betriebe die Software „VERPURA“ entwickelt. Diese ist in verschiedenen Paketen erhältlich. Der AN stellt dem Kunden einen Zugang zur Software „VERPURA“ zur Verfügung. Eine Installation derselben am Rechner des Kunden ist nicht erforderlich. Sämtliche Funktionen der Software werden per Internet (ein entsprechender Internet-Anschluss ist erforderlich) bedient. Der Kunde erhält die bestellte Anzahl an Zugängen und kann auch selbst weitere Zugänge erstellen. Jeder Zugang ist entgeltpflichtig. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde einen Zugang anfordert. Dies kann über das Webformular, per Email, per Kontaktformular oder per Bestellformular erfolgen. Die Annahme wird dem Kunden per E-Mail bestätigt. Zusatzvereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und müssen direkt mit dem AN ausverhandelt werden.

Testzugänge

Testzugänge sind zeitlich beschränkte kostenlose Zugänge. Nach der Testphase können diese in einen kostenpflichtigen Zugang umgewandelt werden.

Lieferung und Garantie

Die Lieferung des bzw. die Herstellung des Zuganges zum bestellten Softwarepaket erfolgt spätestens binnen 14 Tagen Anforderung des Zuganges durch den AN. Für Fragen betreffend den Zugang, sowie die Bedienung steht den Kunden der Pakete Business und Premium eine Hotline zur Verfügung. Allen Kunden steht ein Webformular und eine Emailadresse zur Fragestellung zur Verfügung. Eine Haftung des AN für den etwaigen Verlust von Daten ist auf Fälle grober Fahrlässigkeit seitens des AN beschränkt.

Vertragsdauer

Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann erstmalig nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit und danach jeweils zum Ablauf eines jeden Kalendermonats, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate. Sie beginnt zum Zeitpunkt der Freischaltung des Zuganges und Verständigung des Kunden von der Freischaltung. Die Vertragspartner können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere, - wenn über das Vermögen des jeweils anderen Vertragspartners das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet, oder die Einleitung eines Konkursverfahrens mangels Masse verweigert wird. - bei wesentlichen Vertragsverletzungen – insbesondere bei Zahlungsverzug – und Nichtherstellung des vertragsgemäßen Zustandes, wenn dies 3 Wochen vorher angekündigt wird. - allgemein bei missbräuchlicher Verwendung des Zugangs zur Software „VERPURA“. Der AN kann Verträge auch jederzeit kündigen wobei dem Kunden hier der Zugang noch mindestens einen Monat lang zur Verfügung stehen muss, oder dem Kunden seine Daten zur Verfügung gestellt werden müssen.

Nutzungspauschale

Für die Nutzung der Software und der damit verbundenen Leistungen und Produkte wird eine monatliche Nutzungspauschale laut Preisliste erhoben. Die derzeit geltenden Preise werden für die Dauer von 6 Monaten garantiert. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der AN Preisänderungen im Wege einer Änderungskündigung vor. Die Preisänderungen werden dem Kunden durch ein individuelles Schreiben/E-Mail mitgeteilt. Sofern der Kunde den Änderungen nicht binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Preisänderungserklärung widerspricht, werden nach Ablauf dieser Frist die Änderungen zu dem vom AN mitgeteilten Zeitpunkt für den bestehenden Vertrag wirksam. Widerspricht der Kunde den Änderungen binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Preisänderungserklärung schriftlich, endet der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, gerechnet ab Zugang der Preisänderungserklärung zum Monatsletzten. Der Kunde ist auf dieBedeutung seines Verhaltens, sowie die eintretenden Folgen im Rahmen der Preisänderungserklärung besonders hinzuweisen. Widerspricht der Kunde in dem Fall, dass er mehrere Zusatzpakete bestellt hat, lediglich einem Teil der Preisänderung, der z.B. nur ein Zusatzpaket betrifft, so endet der Vertrag, wie angeführt, nur hinsichtlich des beeinspruchten Paketes. Der Restvertrag bleibt weiterhin aufrecht. Die Nutzungspauschale dient u. A. der Weiterentwicklung der Software, sowie dem technischen Support mittels Hotline. Alle genannten Preise sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Rechnungen des AN sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind auf das auf der Rechnung angegebene Konto so zu leisten, dass die Zahlungen der Rechnung eindeutig zugeordnet werden können. Kosten für die Überweisung (z.B. Bankspesen) gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug, sowie bei Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung kommen die gesetzlichen Bestimmungen des §1333 ABGB zur Anwendung. Der Kunde ist nicht berechtigt mit Gegenansprüchen gegen den AN aufzurechnen, außer im Falle der Zahlungsunfähigkeit des AN, sowie in jenen Fällen, in denen die Gegenansprüche im rechtlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden stehen oder gerichtlich festgestellt oder anerkannt worden sind.

Systemvoraussetzungen beim Kunden

Der Kunde muss gewährleisten, dass zur Nutzung des Onlinedienstes ein Internetzugang bereitsteht. Weiters ist der Kunde für die Funktionstüchtigkeit seines Endgerätes und eine zeitgemäße Software zur Internetnutzung (Browser) selbst verantwortlich.

Datenschutz und -sicherheit

Der AN garantiert sämtliche Daten nicht an Dritte weiter zu geben,diese vor Missbrauch zu schützen und sicher zu verwahren. Bei Vertragsende werden alle Daten, die der Kunde am Server belässt ordnungsgemäß gelöscht. Gegen Entgelt können die Daten dem Kunden übermittelt werden.

Leistungsänderung

Veränderungen der Leistungen von VERPURA, wie Updates oder Erweiterungen sind für den Nutzer kostenlos und verändern nicht den Gegenstand dieses Vertrages.

Verfügbarkeit

Der AN garantiert eine Verfügbarkeit der Vertragsleistung von 99% bei einer Dauer von einem Kalenderjahr (eine Woche gilt als Mo-So 0-24h). Dies ergibt eine mögliche Ausfallquote von 3,7 Tagen pro Jahr. Sollte diese Verfügbarkeit nicht mehr gewährleistet werden können, verpflichtet sich der AN für eine aliquote Preisminderung um die zusätzliche Ausfallszeit. Weitere Schadenersatzansprüche sind nicht geltend zu machen.

Gerichtsstand und Sonstiges

Für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis vereinbaren die Vertragsteile die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz. Für diese Vereinbarung gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit der restlichen Vereinbarung nicht. Die ungültige Bestimmung ist in diesem Fall durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Vertragsteile am nächsten kommt.